Ob neuer Job, neue Heimat oder neuer Ehepartner – möchte man im Ausland einen neuen Lebensabschnitt beginnen, benötigt man diverse offizielle Dokumente, die logischerweise in die entsprechende Sprache übersetzt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Geburtsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungs- oder Arbeitszeugnisse. Nun ist es aber von Land zu Land unterschiedlich, welche Schritte unternommen werden müssen, um diese wichtigen Schriftstücke in übersetzter Form im Zielland anerkannt zu bekommen. Wir bei Orbis Fachübersetzungen haben damit täglich zu tun und helfen Ihnen gerne, sich in diesem Dschungel der Bürokratie besser zurechtzufinden. Im Folgenden zeigen wir ein paar Beispiele dieser erforderlichen Schritte für verschiedene Länder auf.

EU-Ausland:

Für das EU-Ausland gilt in der Regel der einfachste Weg. Für Italien reicht es beispielsweise meist aus, seine beglaubigte Übersetzung mit einer Apostille zu versehen. Diese erhält man am Gericht, wo der gewählte Übersetzer seine Ermächtigung erhalten hat. Meist geht dies auch ganz unkompliziert per Post. Unterschiede gibt es lediglich bei den Kosten und dem genauen Ablauf. Mal ist eine Bezahlung auf Rechnung möglich, mal muss per Vorkasse gezahlt werden. Zum Teil kommt dies auch auf den Antragsteller an. Wir als Übersetzungsbüro Orbis haben oft einen „kurzen Draht“ und können dank unserer Verbindungen schnell und einfach agieren.

China:

Einen dagegen eher aufwändigeren Weg muss eine beglaubigte Übersetzung gehen, bevor es in China anerkannt wird. Zunächst muss das Original oder dessen Kopie von einem deutschen Notar beglaubigt werden. Anschließend muss diese Beglaubigung, ähnlich der Apostille bei einer beglaubigten Übersetzung, vom Gericht verifiziert werden, bei dem der Notar ermächtigt wurde. Erst dann kann eine beglaubigte Übersetzung erfolgen. Nach deren Fertigstellung geht die Übersetzung zum Gericht des Übersetzers und wird mit einer Apostille versehen. Dieser folgt eine Überbeglaubigung durch das Verwaltungsgericht. Zu guter Letzt geht dieses Dokument dann noch zum entsprechenden chinesischen Konsulat, wo es nun endbeglaubigt und damit schlussendlich gültig wird.

Afrika:

Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass bei einem so großen Kontinent mit solch zahlreichen Ländern viele Unterschiede auftreten können. Für gewöhnlich gelten jedoch ähnliche Voraussetzungen, wie bei den Chinesen. Teilweise lassen sich jedoch ein paar Schritte aussparen. So kann z.T. sowohl der erste Weg zum Notar und damit auch zu „seinem“ Gericht, als auch der Weg zum Verwaltungsgericht gespart werden.

Wie man erkennen kann, ist dies alles etwas kompliziert und leider wenig einheitlich. Als erster Tipp gilt daher generell bei der Zielbehörde zu erfragen, was genau benötigt wird. Denn auch für Ausländer in Deutschland ist dies nicht immer ganz einheitlich. Wie die aufgeführten Beispiele zeigen, wirkt es zunächst sehr verwirrend und erschlagend, gerade im Stress, den eine solche Reise in ein anderes Land ohnehin schon mit sich bringt. Daher kommen Sie einfach zum Übersetzungsbüro Orbis, wo wir einen reichen Erfahrungsschatz mit dieser Aufgabenstellung besitzen, und schildern uns Ihre Situation. Wir klären diese dann umgehend auf, sodass die Vorfreude wieder die Oberhand gegenüber dem Stress gewinnen kann.