FAQs

Sie haben Fragen?
Wir haben die Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Übersetzungen, Beglaubigungen, Preisen, Bearbeitungszeiten und vieles mehr

1. Preise & Angebot

Was kostet meine Übersetzung?

Der Preis für eine Übersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Um welche Textart handelt es sich?
Wie lang ist der Text?
In welche Sprache soll übersetzt werden?
Bis wann soll das Dokument fertiggestellt sein?
Um welche Thematik geht es, enthält der Text viele Fachtermini? Medizinische Texte beispielsweise sind oft deutlich komplexer zu übersetzen.
Ist der Text gut lesbar?
Ist eine Beglaubigung erforderlich?
Auf welchem Sprachniveau befindet sich der Text?

Aufgrund dieser Unterschiede ist es schwierig, einen pauschalen Preis zu nennen.

Schicken Sie uns gerne Ihr Dokument per unser Angebotsformular – wir erstellen Ihnen umgehend ein individuelles Angebot.

Welche Informationen benötigt Orbis, um ein Angebot bestmöglich kalkulieren zu können?

Aus welcher Sprache und in welche Sprache soll das Dokument übersetzt werden?
Wie umfangreich ist das Dokument? (Zum Beispiel: Wie viele Seiten hat es? Bei elektronischen Dokumenten benötigen wir die Anzahl der Wörter)
Enthält das Dokument eher viele Textpassagen oder vor allem Tabellen und Formulare?
Wie schnell benötigen Sie die Übersetzung?
Benötigen Sie eine Apostille, beziehungsweise sollen wir diese für Sie einholen?

Schicken Sie uns gerne Ihr Dokument per unser Angebotsformular – wir erstellen Ihnen umgehend ein individuelles Angebot.

Bieten Sie auch Angebote für das Jobcenter an?

Ja, wir erstellen auch Angebote für das Jobcenter und berücksichtigen dabei selbstverständlich die jeweiligen Anforderungen der Behörde.

Wir arbeiten täglich mit zahlreichen Jobcentern in Deutschland zusammen, sind mit den unterschiedlichen Arbeitsweisen der Behörden vertraut und passen uns gerne entsprechend an.

2. Sprachen & Qualität

In welche Sprachen wird übersetzt?

Wir übersetzen in jede Sprache und aus jeder Sprache.

Wir arbeiten nach Muttersprachlerprinzip, so dass unsere Übersetzer die Texte ausschließlich in ihre Muttersprache übertragen. Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung und stellen sicher, dass Redewendungen, spezielle Ausdrücke und kulturelle Besonderheiten präzise und authentisch wiedergegeben werden.

Damit die Qualität garantiert ist, lassen wir die fertigen Dokumente nach dem Vier-Augen-Prinzip sorgfältig Korrektur lesen.

Spricht das Team bei Orbis auch Ukrainisch?

Ja, unsere Mitarbeiter sprechen neben Deutsch auch Ukrainisch, ergänzt durch Russisch, Englisch und Italienisch, um Ihnen bestmöglich zu helfen.

Sind die Übersetzungen bei Ihnen beglaubigt, und sind die Übersetzer gerichtlich ermächtigt?

Ja, unsere Übersetzer sind gerichtlich ermächtigt, sodass wir Ihnen bei Bedarf beglaubigte Übersetzungen anbieten können.

3. Lieferung & Bearbeitungsdauer

Wie schnell ist meine Übersetzung fertig?

Die Lieferzeit Ihrer Übersetzung hängt vor allem vom Umfang des Dokuments, der Sprachrichtung und weiteren Faktoren ab (siehe Frage zu den Kosten).

Ein kurzer Brief lässt sich selbstverständlich schneller fertigstellen als eine umfangreiche Vertragsübersetzung.

Sollte es einmal sehr eilig sein, setzen wir alles daran, Ihre Übersetzung so schnell wie möglich bereitzustellen. Wir arbeiten auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten, um Ihnen die benötigten Unterlagen pünktlich zu liefern.

Bei kurzfristigen Anfragen bieten wir zudem Express-Übersetzungen an.

Haben Sie genug Kapazitäten für Übersetzungen?

Ja, haben wir. In Zeiten höherer Nachfrage, die je nach Sprache variieren können, kann sich die Bearbeitungsdauer etwas verlängern. Trotzdem freuen wir uns über Ihren Auftrag und kümmern uns um eine schnelle Bearbeitung.

4. Beglaubigung & Apostille

Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?

Bei Dokumenten, die bei einer Behörde oder Regierungsstelle vorgelegt werden sollen, ist in der Regel eine Beglaubigung erforderlich. Diese bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung.

Voraussetzung für das Anfertigen beglaubigter Übersetzungen sind Übersetzer, die im jeweiligen Land und für die jeweilige Sprache gerichtlich ermächtigt sind. Die von in Deutschland ermächtigten Übersetzern angefertigte und bestätigte Übersetzungen werden weltweit anerkannt.

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und erstellen auch beglaubigte Übersetzungen für Sie.

Wann benötige ich eine Apostille?

Mit einer Apostille wird nachgewiesen, dass der Übersetzer berechtigt ist, eine Beglaubigung vorzunehmen. Das ist vor allem bei Übersetzungen von notariellen und rechtlichen Dokumenten notwendig, zum Beispiel bei Satzungen, Gründungsverträgen, Handelsregisterauszügen oder Notarverträgen.

Gerne übernehmen wir auf Wunsch die Legalisierung Ihrer Übersetzungen für das Ausland mittels Apostille und kümmern uns um den gesamten Ablauf.

Wird unsere Übersetzung bei den Behörden anerkannt?

In den meisten Fällen sind unsere beglaubigten Übersetzungen ausreichend. Es gibt allerdings Situationen, in denen zusätzlich eine Apostille nötig ist oder bestimmte Vorgaben erfüllt werden müssen.

Wenn Sie uns das Dokument zeigen und kurz erklären, wofür Sie die Übersetzung brauchen, können wir Sie gut beraten.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer, direkt bei der jeweiligen Behörde nachzufragen.

Kann Orbis die in der Ukraine angefertigten Übersetzungen beglaubigen?

Bei Orbis können wir beglaubigte Übersetzungen nur für Dokumente anbieten, die wir selbst angefertigt haben.

Übersetzungen, die in der Ukraine erstellt worden sind, können wir leider nicht beglaubigen, da die Anforderungen an die Übersetzungen in Deutschland von denen in der Ukraine abweichen.

5. Ablauf & Kontakt

Welche Öffnungszeiten hat Orbis?

Unser Büro ist montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr für persönliche Termine geöffnet.

Außerhalb dieser Zeiten sind wir per E-Mail, über unser Anfrageformular oder telefonisch für Sie erreichbar.

Sie können uns auch jederzeit eine Anfrage per Email an info@orbis-uebersetzungen.de schicken.

Wenn Sie unseren Express-Service brauchen, kontaktieren Sie uns einfach über die gleichen Kanäle – wir kümmern uns um Ihr Anliegen innerhalb von 24 Stunden.

Unsere Adresse:
Orbis Fachübersetzungen
Hindenburgstraße 337
41061 Mönchengladbach

Wie kann ich bezahlen?

Sie können den Betrag per Überweisung auf unser Bankkonto (Bankdaten einfügen), bar oder mit Ihrer Karte bezahlen.

Muss ich die Übersetzung persönlich in Auftrag geben und abholen?

Nein, das kann auch eine Vertretung für Sie erledigen.

Bitte beachten Sie aber, dass dabei Fragen zur Schreibweise der Namen oder zu besonderen Eigenschaften des Dokuments aufkommen können. Es ist daher ratsam, ein Ausweisdokument bereitzuhalten, auf dem die korrekte Schreibweise Ihrer Namen vermerkt ist. Das ist vor allem bei Sprachen relevant, die im kyrillischen Alphabet oder in anderen nicht-lateinischen Schriften verfasst sind, da hier die Schreibweisen variieren können.

Außerdem erhalten Sie bei der Auftragserteilung einen Abholschein, den Sie oder eine vertretende Person mitbringen sollen. So können wir den Auftrag zuordnen, unabhängig davon, wer die Dokumente abholt.

6. Zusammenarbeit mit dem Jobcenter

Wie arbeitet man mit einem Jobcenter zusammen?

Sie sprechen zunächst mit Ihrem/r Berater/in beim Jobcenter und klären gemeinsam, welche Dokumente Sie übersetzen lassen sollen, zum Beispiel für Bewerbungen.

Das Jobcenter stellt anschließend eine Kostenzusage aus, in der genau festgehalten wird, welche Dokumente übersetzt werden sollen.

Dieses Schreiben sowie die entsprechenden Dokumente senden Sie uns als Scan per E-Mail an info@orbis-uebersetzungen.de.

In manchen Fällen ist zunächst ein Angebot notwendig. Der Ablauf bleibt jedoch ähnlich:

Sie schicken uns die Dokumente per E-Mail und informieren uns, dass Sie ein Angebot für das Jobcenter benötigen. Innerhalb eines Tages erhalten Sie von uns ein Angebot, das Sie dem Jobcenter vorlegen können.

Sobald das Jobcenter sich für unser Angebot entscheidet, erfolgt in den meisten Fällen die Zahlung direkt an uns. In manchen Fällen wird Ihnen eine schriftliche Zusage ausgehändigt, die Sie uns gerne schicken können.

Wir sind bei der Zahlungsart flexibel: In der Regel arbeiten wir auf Vorkasse, aber auf Wunsch und mit einer schriftlichen Zusage des Jobcenters auch per Rechnung – wir passen uns hier einfach den jeweiligen Gegebenheiten an.

Wir informieren Sie, sobald wir mit der Übersetzung beginnen, und auch, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Die voraussichtliche Dauer entnehmen Sie bitte dem Angebot. Eine abschließende Rechnung stellen wir Ihnen ebenfalls aus.

7. Karriere & Bewerbung

Ich möchte mich bei Orbis als Übersetzer/-in oder Dolmetscher/-in bewerben, ist es möglich?

Wir bei Orbis freuen uns stets über Verstärkung in unserem Netzwerk von Dolmetschern und Übersetzern.

Wenn Sie Interesse haben, senden Sie uns gerne eine Initiativbewerbung mit Ihren verfügbaren Zeiten, Ihrem Lebenslauf und etwaigen Qualifikationen wie Sprachzertifikaten an dolmetscher@orbis-uebersetzungen.de.

Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind ebenfalls herzlich willkommen! Wir beginnen mit einfacheren Einsätzen und bieten Ihnen die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt an komplexere Termine heranzutasten und wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln.

Unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher arbeiten auf freiberuflicher Basis.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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