FAQs

Gute Fragen, gute Antworten:
Die FAQ vom Übersetzungsbüro ORBIS.

Was kostet meine Übersetzung?

Der Preis einer Übersetzung wird nach verschiedenen Parametern kalkuliert: Um welche Textsorte handelt es sich? Wie lang ist der Text? In welche Sprache muss er übersetzt werden? Wann soll das Dokument fertig sein? Ist eine Beglaubigung erforderlich? Von daher ist es schwer, einen pauschalen Preis im Voraus festzulegen. Schicken Sie uns das zu übersetzende Dokument einfach per Mail und Sie erhalten postwendend ein Angebot.

In welche Sprachen wird übersetzt?

Wir übersetzen in jede Sprache und aus jeder Sprache. Unsere Übersetzer übertragen die Texte dabei immer in ihre Muttersprache. So können auch Redewendungen, spezielle Ausdrücke oder kulturelle Besonderheiten entsprechend berücksichtigt werden. Und damit möglichst keine Fehler passieren, lassen wir die fertigen Dokumente nach dem Vier-Augen-Prinzip Korrektur lesen.

Kann ich auch mit einer Fachübersetzung zu Ihnen kommen?

Wir verfügen über ein großes Netzwerk von über 370 Übersetzern. Sie sind Experten in den unterschiedlichsten Fachgebieten wie Jura, Medizin oder Wirtschaft und sprechen selbst die außergewöhnlichsten Sprachen. Zeugnisse, amtliche Schreiben, beglaubigte Übersetzungen, Briefe von netten Urlaubsbekanntschaften – fragen Sie doch mal bei uns nach, wir machen (fast) alles möglich.

Wie schnell ist meine Übersetzung fertig?

Wann Sie Ihre Übersetzung zurückerhalten, hängt in erster Linie von deren Länge ab. Es versteht sich von selbst, dass ein einseitiger Brief schneller übersetzt ist als eine Vertragsübersetzung von 30 Seiten. Aber auch den liefern wir Ihnen schnellstmöglich, wenn es brennt. Wir sind rund um die Uhr für Sie da und legen auch Nachtschichten ein, damit Ihnen Ihre Übersetzung rechtzeitig vorliegt. Und wenn es sehr dringend ist, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Express-Übersetzungen.

Welche Öffnungszeiten hat ORBIS?

Unser Büro ist montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr für Ihre Besuche geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten sind wir rund um die Uhr telefonisch, über unser Anfrageformular oder den Express-Service erreichbar.

Unsere Adresse:
Orbis Fachübersetzungen
Hindenburgstraße 337
41061 Mönchengladbach

Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?

Wenn Dokumente zur Vorlage bei einer Behörde oder Regierungsstelle übersetzt werden, wird üblicherweise eine Beglaubigung verlangt. Diese bestätigt die Korrektheit der Übersetzung. Voraussetzung für das Anfertigen beglaubigter Übersetzungen sind Übersetzer, die für das jeweilige Land zugelassen sind. Die Anforderungen sind dabei für nahezu jedes Land anders. Wir beraten Sie zur Beglaubigung Ihrer Übersetzungen und fertigen beglaubigte Übersetzungen an.

Wann benötige ich eine Apostille?

Mit einer Apostille wird die Zuständigkeit eines Übersetzers durch beispielsweise ein Landgericht bestätigt. Dies ist vor allem bei Übersetzungen von notariellen und juristischen Unterlagen notwendig, wie Satzungen, Gründungsverträge, Handelsregisterauszüge, Notarverträge und ähnliche. Wir übernehmen für Sie auf Wunsch die Legalisierung von Übersetzungen durch eine Apostille und führen diese Übersetzungen auch durch.

Haben Sie Fragen?

+49 21 61 - 18 29 60      info@orbis-uebersetzungen.de