Wir als Übersetzungsbüro Orbis erstellen unsere Kunden nicht nur fachgerechte und beglaubigte Übersetzungen, sondern gehen (soweit es möglich ist) den Sonderwünschen unserer Kunden nach. Dies betrifft zum Beispiel Lektorate, Formatierungen, Transkriptionen etc. Doch manchmal kommen auch wir an unsere Grenzen. Welche das konkret sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Unklarheit bei den zu übersetzenden Dokumenten

Oft ist der Kunde selbst unsicher, welche Dokumente er genau übersetzt haben braucht, da die Behörden dies manchmal schlecht kommunizieren. Wir von Orbis Fachübersetzungen haben schon mit vielen verschiedenen Situationen langjährige Erfahrungen gesammelt. Jedoch können auch wir nur eine Einschätzung der Lage abgeben, nicht für den Kunden entscheiden, welche Dokumente übersetzt werde sollen und welche nicht. Am besten ist es stets bei der Behörde nachzuhaken, welche Dokumente genau zur Übersetzung gegeben werden müssen, um unnötige Kosten zu vermeiden und Zeit zu sparen. Das gleiche gilt für die Einholung von Apostillen. Oft ist unklar, ob diese auf die Originale (in manchen Fällen dann auch eher eine notarielle Beglaubigung) oder auf die Übersetzung erfolgt.

Änderungen im Original

Hin und wieder kommt es vor, dass ein Name, Geburtsdatum o.ä. auf einer Originalurkunde falsch geschrieben wurde. Das ist meist ärgerlich, weil es dabei zu Problemen mit Behörden kommen kann. Uns als Übersetzungsbüro Orbis sind in diesem Fall jedoch die Hände gebunden. Wir dürfen nur das übersetzen, was tatsächlich vor uns liegt. Ein ermächtigter Übersetzer darf bei einer beglaubigten Übersetzung weder etwas weglassen, noch dazu dichten. Möchten Sie, dass das fehlerhafte Original korrigiert wird, so geht das nur bei der ausstellenden Behörde. Wenn Sie dann die endgültige korrekte Urkunde in den Händen halten, steht Ihnen das Übersetzungsbüro Orbis bei der beglaubigten Übersetzung Ihrer Dokumente gerne zur Seite.

Einheiten

Die Umrechnung von Währungen, Maßeinheiten, Noten oder sonstigen Zahlen ist bei einer beglaubigten Übersetzung leider nicht möglich. Täglich übersetzen wir Zeugnisse aus aller Welt – hier stößt man natürlich auf die verschiedensten Notensysteme. So ist zum Beispiel die Note „5“ in Russland die beste Note. Für die beglaubigte Übersetzung eines russischen Zeugnisses ins Deutsche kann man aus einer „5“ also nicht einfach eine deutsche „1“ machen. Die Anpassung der Noten ist im Zweifelsfall die Aufgabe des zuständigen Ministeriums. Wir bei Orbis Fachübersetzungen können dort jedoch mit einem entsprechenden Vermerk aushelfen, in welchem die Notenskala erklärt wird. So wird, wie in dem beschriebenen Fall, eine „5“ bei einer Bewerbung auch korrekt verstanden.

Bevor Sie zu uns kommen, wäre es also ratsam, sich vorab zu erkundigen, was genau man benötigt und im Klaren zu sein, was wir als Übersetzungsbüro imstande sind zu leisten und was Aufgabe einer Behörde ist. Auf diese Weise sparen Sie sich als Kunde sehr viel Zeit und unter Umständen auch Geld. Sollten Sie sich mal nicht sicher sein, wenden Sie sich an unser Übersetzungsbüro, wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter!